Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 01. Oktober des Einschulungsjahres ihren sechsten Geburtstag feiern.
Für alle Kinder, die im Juli, August oder September 6 Jahre alt werden, können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll oder nicht. Für die Verschiebung der Einschulung genügt ein formloses Schreiben an die Schule. Es soll bis zum 1. Mai vorliegen. Auch diese Kinder nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil.
Alle Kinder, die nach dem 1. Oktober geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern eingeschult werden („Kann-Kinder“), wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. Sollte ihr Kind zu den „Kann-Kindern“ zählen und sollten Sie es nicht anmelden wollen, brauchen Sie uns nicht zu benachrichtigen.
Die Anmeldung der Schulanfänger findet in unserer Grundschule statt, sie werden per Brief von uns dazu eingeladen, ebenso zur schulärztlichen Untersuchung vor der Einschulung.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit: Geburtsurkunde/Stammbuch und die ausgefüllte Schulanmeldung. Es ist nicht nötig, dass ihr Kind bei der Anmeldung dabei ist.
🌈 Herzlich willkommen in der Grundschule Ahlerstedt
Grundschule Ahlerstedt/ Einschulung
Wie kann ich mein Kind auf die Schule vorbereiten?
Was hilft meinem Kind, damit es gut zurecht kommt?
Video erstellt von Kirsten Pierstorff