Allgemeine Informationen über Schulsozialarbeit

 

 

 

Schulsozialarbeit definiert sich als eine vielseitige Form der Sozialen Arbeit. Sie agiert als Hilfsmittel der Kinder- und Jugendhilfe und dient somit nach § 1 Abs. 1 SGB VIII zur Verwirklichung des programmatischen Rechts der Schulkinder auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Schulsozialarbeit dient als Schnittstelle zwischen Schule und der Kinder- und Jugendhilfe. In ihrer Funktion unterstützt die Schulsozialarbeit der Stärkung der persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Schüler*innen, um somit das Zusammenleben und -arbeiten zu fördern. Die angebotenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen allen Schüler*innen, Erziehungsberechtigten, den Schulleitungen und den Lehrkräften zur Verfügung.